Ausschuss der Bürger der Ukraine sind äußerst heute in Kiew berichtet über die Umsetzung des gesamten Mitwisserschaft der Polizei Banditen Angriff auf die Teilnehmer der Blockade der besetzten in der Donbass russischen Armee aus dem Gebiet der Ukraine, die wegen der vollständigen Loslösung von korrupten Behörden von der Verhängung wirksamer Sanktionen gegen den Angreifer eingegeben betroffenen gezwungen maximal zuzufügen Schäden an der Aggressor die direkte Demokratie in Übereinstimmung mit dem fünften Artikel der Verfassung der Ukraine auszuüben.
Ausschuss der Bürger der Ukraine bekundet seine tiefe Wertschätzung für alle Länder der zivilisierten Welt, die im Jahr 2014 Sanktionen gegen Russland nach dem Angriff auf die Ukraine verhängt und hält zynisch und völlig unannehmbare Verhalten der aktuellen ukrainischen Regierung ist nach wie vor im Interesse der verschanzte dort korrupte einer groß angelegten Handel mit den besetzten russischen weiter Aggressor Gebiete, wodurch die wirtschaftliche Unterstützung der täglichen Beschuss Feind ukrainischen Armee Positionen, die in ständig getötet und verletzt Verteidiger unserer Heimat geführt.
Der Ausschuss der ukrainischen Bürger erwarten sofortige Annahme durch die Werchowna Rada des Gesetzes über das komplette Verbot des gesamten Handels mit allen Teilen Russlands Ukraine besetzt. Der Ausschuss der ukrainischen Bürger in dieser Hinsicht warnt wie streng die gegenwärtigen korrupten und Mafia ukrainischen Behörden vor weiteren Versuchen, den Schuppen für das dritte Jahr an der Ostfront das Blut der ukrainischen Patrioten sowohl rechtliche als auch Erträge aus Korruption zu extrahieren.
Ausschuss der Bürger der Ukraine fordert die zuständigen Behörden der Ukraine beginnen sofort wirksam die groß angelegte und umfassende Korruption in den höheren Rängen der Macht in der Ukraine zu bekämpfen, weil es die aktuelle Situation in diesem Bereich schafft, ist die primäre Bedrohung für die nationale Sicherheit der Ukraine.
Das Original dieser Erklärung in russischer Sprache finden Sie unter http://kgu.arbat.name/?p=366.